Ablauf
- Sie benötigen für den Beginn der logopädischen Behandlung eine ärztliche Heilmittelverordnung.
- Privatversicherte benötigen ein Privatrezept. Die Übernahme der Kosten sollte mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.
- Das Datum der Ausstellung darf nicht älter als 14 Tage sein.
- Die Heilmittelverordnung können Sie je nach Störungsbild bei Ihrem Hausarzt, HNO- Arzt, Phoniater oder Audiologe/Pädaudiologe, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Neurologe erhalten.
- Die logopädische Behandlung findet nach Terminvereinbarung statt.
Behandlungskosten
- Für Patienten unter 18 Jahren besteht keine Zuzahlungspflicht.
- Patienten, die über 18 Jahre sind, sind verpflichtet eine Zuzahlung pro Verordnung zu tragen.
- Bei einer Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Therapie
- Die Behandlung beginnt mit einem Anamnesegespräch. Hierbei werden grundlegende Informationen zur Geschichte des Patienten und des Krankheitsverlaufs eingeholt.
- Die logopädische Diagnostik erfolgt im Anschluss.
- Danach erfolgt ein Gespräch über die Ergebnisse der Diagnostik und die Erklärung des jeweiligen individuellen Therapiekonzeptes sowie die Erklärung über die Notwendigkeit häuslichen Übens und der basalen Elternarbeit.
- Nun folgen die verordneten logopädischen Therapien.
- Nach Einwilligung des Patienten/der Erziehungsberechtigten erfolgt die interdisziplinäe Arbeit mit den behandelnden Ärzten, Kitas, Erziehern, Lehrern, anderen Therapeuten und Einrichtungen. Hierduch wird das ganzheitliche Arbeiten mit dem Patienten realisiert.