Ablauf

  • Sie benötigen für den Beginn der logopädischen Behandlung  eine ärztliche Heilmittelverordnung.
  • Privatversicherte benötigen ein Privatrezept. Die Übernahme der Kosten sollte mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.
  • Das Datum der Ausstellung darf nicht älter als 14 Tage sein.
  • Die Heilmittelverordnung können Sie je nach Störungsbild bei Ihrem Hausarzt, HNO- Arzt, Phoniater oder Audiologe/Pädaudiologe, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Neurologe erhalten.
  • Die logopädische Behandlung findet nach Terminvereinbarung statt.

Behandlungskosten

  • Für Patienten unter 18 Jahren besteht keine Zuzahlungspflicht.
  • Patienten, die über 18 Jahre sind, sind verpflichtet eine Zuzahlung pro Verordnung zu tragen.
  • Bei einer Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Therapie

  • Die Behandlung beginnt mit einem Anamnesegespräch. Hierbei werden grundlegende Informationen zur Geschichte des Patienten und des Krankheitsverlaufs eingeholt.
  • Die logopädische Diagnostik erfolgt im Anschluss.
  • Danach erfolgt ein Gespräch über die Ergebnisse der Diagnostik und die Erklärung des jeweiligen individuellen Therapiekonzeptes sowie die Erklärung über die Notwendigkeit häuslichen Übens und der basalen Elternarbeit.
  • Nun folgen die verordneten logopädischen Therapien.
  • Nach Einwilligung des Patienten/der Erziehungsberechtigten erfolgt die  interdisziplinäe Arbeit mit den behandelnden Ärzten, Kitas, Erziehern, Lehrern, anderen Therapeuten und Einrichtungen. Hierduch wird das ganzheitliche Arbeiten mit dem Patienten realisiert.